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   VG Bayreuth, 08.05.2018 - B 1 S 18.105   

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VG Bayreuth, 08.05.2018 - B 1 S 18.105 (https://dejure.org/2018,13905)
VG Bayreuth, Entscheidung vom 08.05.2018 - B 1 S 18.105 (https://dejure.org/2018,13905)
VG Bayreuth, Entscheidung vom 08. Mai 2018 - B 1 S 18.105 (https://dejure.org/2018,13905)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    BDSG § 3 Abs. 1, Abs. 8 S. 2, S. 3, § 4, § 4a, § 9, § 11, § 28 Abs. 3, § 38 Abs. 5 S. 1; UWG § 7; BayVwVfG Art. 40
    Zur Zulässigkeit der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten

  • datenschutz.eu

    Einsatz von Facebook Custom Audiences ist datenschutzwidrig

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)
  • rewis.io

    Zur Zulässigkeit der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Custom Audiences von Facebook zu Werbezwecken unzulässig

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Facebook-Werbung - und die "Custom Audience"

  • verweyen.legal (Kurzinformation)

    Facebook Datenschutz

  • it-recht-kanzlei.de (Kurzinformation)

    "Facebook Custom Audiences" (über Kundenliste) ohne Einwilligung des Betroffenen ist datenschutzwidrig

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Einsatz des Marketing-Tools "Facebook Custom Audience" setzt Einwilligung voraus

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Facebook Custom Audience über Kundenlisten ohne Einwilligung des Nutzers rechtswidrig

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Einsatz von Facebook Custom Audiences ist datenschutzwidrig

Besprechungen u.ä.

  • delegedata.de (Entscheidungsbesprechung)

    Facebook Custom Audience mit Kundenliste ist ohne Einwilligung unzulässig

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • EuGH, 19.10.2016 - C-582/14

    Breyer - Der Betreiber einer Website kann ein berechtigtes Interesse daran haben,

    Auszug aus VG Bayreuth, 08.05.2018 - B 1 S 18.105
    Soweit in diesem Zusammenhang auf die Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs Bezug genommen wird, ist hierzu auszuführen, dass nach dessen Rechtsprechung Art. 7 Buchst. f der Richtlinie 95/46/EG einen Mitgliedstaat daran hindert, kategorisch und ganz allgemein die Verarbeitung bestimmter Kategorien personenbezogener Daten auszuschließen, ohne Raum für eine Abwägung der im konkreten Einzelfall einander gegenüberstehenden Rechte und Interessen zu lassen (EuGH, U.v. 19.10.2016 - Breyer, C-582/14 - juris Rn. 62 unter Bezugnahme auf U.v. 24.11.2011 - ASNEF und FECEMD, C-468/10 und C-469/10 - juris Rn. 47 f.).

    Der Europäische Gerichthof fordert lediglich, dass das nationale Recht eines Mitgliedstaats das Ergebnis der einander gegenüberstehenden Rechte und Interessen nicht abschließend vorschreiben darf, "ohne Raum für ein Ergebnis zu lassen, das aufgrund besonderer Umstände des Einzelfalls anders ausfällt" (EuGH, U.v. 19.10.2016 - Breyer, C-582/14 - juris Rn. 62).

  • OLG Düsseldorf, 13.02.2015 - 16 U 41/14

    Zulässigkeit der Übermittlung von Daten an die Schufa

    Auszug aus VG Bayreuth, 08.05.2018 - B 1 S 18.105
    Es geht auch über die Durchführung eines "Waschabgleichs" und die Wahrnehmung bloßer technischer Hilfsfunktionen (vgl. OLG Düsseldorf, U.v. 13.02.2015 - I-16 U 41/14 - juris Rn. 36) hinaus, da es für die Bewerbung einzelner Personen maßgeblich darauf ankommt, dass F. diesen bestimmte Eigenschaften zuschreibt, die von F. nach detaillierter Auswertung des Nutzungsverhaltens erfolgt.
  • EuGH, 24.11.2011 - C-468/10

    ASNEF - Verarbeitung personenbezogener Daten - Richtlinie 95/46/EG - Art. 7

    Auszug aus VG Bayreuth, 08.05.2018 - B 1 S 18.105
    Soweit in diesem Zusammenhang auf die Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs Bezug genommen wird, ist hierzu auszuführen, dass nach dessen Rechtsprechung Art. 7 Buchst. f der Richtlinie 95/46/EG einen Mitgliedstaat daran hindert, kategorisch und ganz allgemein die Verarbeitung bestimmter Kategorien personenbezogener Daten auszuschließen, ohne Raum für eine Abwägung der im konkreten Einzelfall einander gegenüberstehenden Rechte und Interessen zu lassen (EuGH, U.v. 19.10.2016 - Breyer, C-582/14 - juris Rn. 62 unter Bezugnahme auf U.v. 24.11.2011 - ASNEF und FECEMD, C-468/10 und C-469/10 - juris Rn. 47 f.).
  • BGH, 13.07.2016 - IV ZR 292/14

    Krankheitskostenversicherung: Physiotherapeutische Leistungen als Behandlungen im

    Auszug aus VG Bayreuth, 08.05.2018 - B 1 S 18.105
    Entscheidend ist, dass der Auftragnehmer ohne eigenen Wertungs- und Entscheidungsspielraum für den Auftraggeber tätig wird (vgl. BGH, U.v. 13.07.2016 - IV ZR 292/14 - juris Rn. 39 m.w.N.).
  • VG Hamburg, 22.07.2022 - 21 K 1802/21

    Datenverarbeitung im Hamburgischen Krebsregister, Datenschutz

    Das Gericht ist davon überzeugt, dass die Beklagte diesen informationstechnischen Zugriff auf die im Hintergrund automatisiert laufenden Prozesse mit verhältnismäßigem Aufwand wird bewerkstelligen können (vgl. auch VG Bayreuth, Beschl. v. 8.5.2018, B 1 S 18.105, juris, Rn. 47).
  • VG Bremen, 03.07.2023 - 4 V 1018/23

    Besonderes Vollziehungsinteresse; Datenschutzrecht - besonderes

    OVG, Beschluss vom 17.07.2013 - 3 B 470/12 - VG Schwerin, Beschluss vom 02.12.2019 - 1 B 1568/19 SN - VG Bayreuth, Beschluss vom 08.05.2018 - B 1 S 18.105 - jeweils juris).
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